Stellungnahme bei einem Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Wolfgang H., Friday, 24.11.2006, 13:10 (vor 6371 Tagen) @ joerg63

Hallo Joerg,

dass der AG dieselbe Stellungnahme wie die VPS oder der BR abgibt, kommt sicherlich unglaubwürdig rüber. Aber wer hindert den AG gar nicht zu reagieren. Dann entscheidet das IA nach Aktenlage, also nach dem Antrag und den Stellungnahmen der Interessenvertretungen.

In der Regel wird der AG doch eine Gefährdung des Arbeitsplatzes weit von sich weisen.


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