Stellungnahme bei einem Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

traute, Friday, 24.11.2006, 15:08 (vor 6371 Tagen) @ Wolfgang H.

» Dann entscheidet das IA nach Aktenlage, also nach dem Antrag
» und den Stellungnahmen der Interessenvertretungen.
»
» In der Regel wird der AG doch eine Gefährdung des Arbeitsplatzes weit von
» sich weisen.

nicht das IA entscheidet über GL anträge, sondern die agentur für arbeit (kleine korrektur.

ich habe das mit derm PR so geregelt, dass ich denen meine stellungnahme gebe und die schreiben nur "wir schließen uns der stellungnahme der SBV an". inder regel kenne ICH ja die beeinträchtiugungen, nicht der PR.

ich würde sehr vorsichtig sein, so einen deal mit dem AG zu machen. aufgrund der stellungnahme würde er u. U. mehr über seine AN erfahren, als notwendig ist. de AG wird in der regel immer sagen, der arbeitsplatz ist NICHT gefährdet.

meiner meinung nach würde auch bei solcher handhabung der datenschutz verletzt.
als SBV habe ich einen auftrag von den betroffenen zu erfüllen, nicht vom AG.
gruß, traute


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