Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt? (Umgang mit BR / PR)

Dana01, Tuesday, 05.12.2006, 10:01 (vor 6370 Tagen) @ biggi

Hallo Biggi,

frage doch den kompetenten BRV, ob er schon mal etwas vom SGB IX gehört hat, ansonsten soll er sich das erst mal besorgen, durchlesen und dann noch mal seine "Wünsche" dir gegenüber äußern.

1. Du bist als SBV eigenständig!
2. Du bist kein Untergremium des BR!
3. Wenn, dann ist der AG bzw. der Beauftragte des AG dein Ansprechpartner.
4. Keiner hat Recht dir im Rahmen deiner SBV-Tätigkeit Anweisungen zu geben.

Allerdings, ist eine gute Zusammenarbeit mit dem BR immer von Vorteil. deshalb ist es günstig, in der nächsten BRsitzung - du musst zu den sitzungen immer eingeladen werden und hast auch rederecht - mal etwas über die SBV zu sagen. Am besten du beantragst beim BR, dein Anliegen auf die Tagesordnung für die nächste BR-Sitzung zu tun.

Wende dich auch an das Integrationsamt, die haben super kostenlose Broschüren für deine SBV-Arbeit. Dort bekommst du auch das SGBIX kostenlos.

Auch die Gewerkschaft kann dir bei Fragen weiterhelfen.

Viel Erfolg! Aus eigener ERfahrung kann ich sagen, "dieser Weg wird nicht einfach sein" aber mit Geduld klappt das schon.

Liebe Grüße,
dana


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