Ist der BR der SBV gegenüber weisungsbefugt? (Umgang mit BR / PR)

Wolfgang E., Tuesday, 05.12.2006, 09:46 (vor 6370 Tagen) @ biggi

» Nun habe ich aber ein arges Problem mit unserem BR,der Vorsitzende behandelt mich wie eins seiner Mitglieder, meint mir Seminare und mein Tun vorschreiben zu können... Außerdem habe ich nicht die Möglichkeit,den BR-Rechner oder BR-Raum zu nutzen, selbst meine Post liest erst der BR, bevor ich sie bekomme, von einem eigenen Schrank wollen wir mal gar nicht reden...

Der BR darf die an die SBV gerichtete Post nicht öffnen und auch nicht lesen. Dafür gibt es im Betriebsverfassugnsrecht keine Rechtsgrundlage. Der BR ist nach der Rechtsprechung auch "nicht zuständig für den Empfang von Mitteilungen" an die SBV. Wenn der BR ein eigenes eMail-Postfach hat, steht natürlich auch der SBV ein eigenes eMail-Postfach zu.

Es gibt rechtlich keinen "BR-Raum", auch wenn er so genannt werden sollte, sondern einen Gemeinschaftsraum zur gemeinsamen Nutzung durch den BR und die SBV, sofern der SBV kein eigener Raum zur Verfügung gestellt wird.

Der BR-Vorsitzende hat allerdings vollkommen Recht, wenn er meinen sollte, dass ein Seminar für neugewählte SBV besucht werden sollte. Denn es gehört zu den grundsätzlichen Amtspflichten einer neugewählten SBV, sich Fachkenntnisse anzueignen, etwa um damit den BR und den Arbeitgeber in schwerbehindertenrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen zu können ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

Da die Schwerbehindertenvertretung eine eigenständige Interessensvertretung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, schließt dies Weisungen des Betriebsrats an die Schwerbehindertenvertretung aus.
www.schwbv.de/urteile/53.html


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