Ist der BR mir gegenüber weisungsbefugt? (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 05.12.2006, 12:20 (vor 6369 Tagen) @ biggi

Hallo Biggi,

auch vom mir Glückwunsch zur Wahl. Das wichtige ist ja schon geschrieben worden. Nur noch der Hinwies von mir, erkläre einmal deinem BR-Vorsitzenden in Ruhe, dass er mit dem öffnen der Post sich in rechtliche Schwierigkeiten begibt, das Stichwort lautet: "Biref-/Postgeheimnis". Aber bitte in Ruhe die "Verständigungsprobleme" lösen, denn sonst könnte hier ein ungünstiger Start einer vertrauensvollen wichtigen Zusammenarbeit erfolgen. Diese sehen aber die beiden Gesetze BetrVG und SGB IX vor.

Wegen der Ausstattung wende die an deien AG. der hat diese zu beschaffen und kann notfalls auf die Ausstattung des BR verweisen. Dann muss er es aber auch umsetzen.


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