Wahlanfechtung (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 12.12.2006, 10:53 (vor 6357 Tagen)

Hallo Kollegen/innen,
wer kann mir sagen wo geschrieben steht, das die SBV Wahl nicht auf dem Verwaltungsgericht sondern beim Arbeitsgericht angefochten werden muss. Im LPersVG steht unter § 19 das Verwaltungsgericht. Glaube aber gehört bzw. gelesen zu haben, das für die SBV Wahl das Arbeitsgericht zuständig ist. Falls dies eine rolle spielt, wir sind öfftl. Dienst in RLP.
Liebe Grüße an alle hier ...


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