Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht (Wahlen)
Hallo Micha,
Wolfgang hat wirklich alles wichtige geschrieben. Dein AG ist möglicherweise nicht auf dem aktuellen Rechtsstand. Empfehle ihm doch einfach einmal unsere Seiten.
http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=3500
www.schwbv.de/forum/index.php>id=3478
www.schwbv.de/forum/index.php>id=3252
Die Zuständigkeit für Klagen Wahlanfechtung oder Nichtigkeit ist bei den Arbeitsgerichten.