Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 12.12.2006, 20:06 (vor 6356 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

Wolfgang hat wirklich alles wichtige geschrieben. Dein AG ist möglicherweise nicht auf dem aktuellen Rechtsstand. Empfehle ihm doch einfach einmal unsere Seiten.

http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=3500
www.schwbv.de/forum/index.php>id=3478
www.schwbv.de/forum/index.php>id=3252

Die Zuständigkeit für Klagen Wahlanfechtung oder Nichtigkeit ist bei den Arbeitsgerichten.


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