Wahlanfechtung stets beim Arbeitsgericht (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Tuesday, 12.12.2006, 13:09 (vor 6356 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
mein AG schreibt mir dazu folgendes:

Sehr geehrter Herr ....,

der von Ihnen genannte § 2a Arbeitsgerichtsgesetz findet hinsichtlich der Anfechtung der Wahlen in RLP keine Anwendung. Es gelten das LPersVG RLP und die entsprechende Wahlordnung.

Weiterhin wird mit keinem Wort in den §§ 94, 95 und 139 SGB IX die Anfechtung der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung genannt. Auch eine Ableitungsvariante ist nicht erkennbar.

Was denkst du>

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Gruß Micha


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