Fahrzeit als Arbeitszeit ? (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 15.12.2006, 19:50 (vor 6353 Tagen) @ Jule

Hallo Juli,

falls es eine entsprechende Regelung zu dem Thema "Reisezeiten" im Betrieb ist diese auch auf BR und SchwbV anzuwenden.

Es gibt aber auch eine rechtliche Aussage:

+++ Anspruch von Betriebsratsmitglied auf Freizeitausgleich für Reisezeiten +++

In einer weiteren Entscheidung vom 10. November (Az.: 7 AZR 131/04) hat das BAG geurteilt, dass für ein Betriebsratsmitglied, welches wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung außerhalb seiner Arbeitszeit an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungsveranstaltung teilnimmt, nach § 37 Abs. 6 S. 1 und 2 iVm. § 37 Abs. 3 S. 1 und 2 BetrVG ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich besteht.

Allerdings soll der Umfang des Freizeitausgleichs nach § 37 Abs. 6 S. 2 BetrVG pro Schulungstag auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt sein. Dabei komme es auf die konkrete zeitliche Lage der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem betreffenden Schulungstag an.

Quelle: http://www.aib-verlag.de/newsletter/archiv.asp>ID=47&NLType=0&NLPlace=A

Ob dieses auch so auf sonstige Reisezeiten für die Mandatsausübung übertragbar ist>>>>>

Grundsätzlich soll in der Arbeitszeit gereist werden notfalls mit Übernachtungen. Die Kosten der hier notwendigen Übernachtungen hat der AG zu tragen.


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