Fahrzeit als Arbeitszeit ? (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Friday, 12.01.2007, 10:46 (vor 6325 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,

bin etwas spät, aber habe mich gerade an meinen knittel erinnert, da wird
§ 96 (6)SGB IX
Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge.

wie folgt kommentiert (hier nur die Randnotiz 30 zu §96(6) zitierend):
Die hierfür erforderliche Zeit ist dann als Freizeit in gleichem Umfang und ohne Zuschlag zu gewähren. Der Zeitausgleich umfasst auch erforderliche Aufwendungen für Wegezeiten, etwa zu einem entfernt gelegenen Betriebs- oder Dienststellenteil mit abweichender Arbeitszeit.

Also meines Erachtens ist nach diesem Paragraphen und der Kommentierung die volle aufzuwendende Zeit der SBV auch für Fahrten Arbeitszeit im Sinne der Gesetze und als solche voll zu vergüten.

Ede


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion