Fahrzeit als Arbeitszeit ? (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 30.01.2007, 19:41 (vor 6307 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,
einen Knittel "treibt" man nicht einfach so auf. Dieses (oder ein ähnliches Werk) gehört zur Grundaustattung einer SchwbV.
Die Aufforderung was einzuscannen und dir zuzumailen ist die Aufforderung gegen das Urheberrecht zu verstoßen. :-(

Wenn dein AG nur nach TV bezahlen will, dann sprich ihn mal auf die in der BRD gültigen Rechtsnormen an.

Auszug aus Grundlagenseminar für SchwbV´n:
Aufgrund des Rangprinzips gilt das SGB IX und nicht der TV.
Und was im SGB IX steht hat dir ja Ede schon geschrieben.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion