Welche Behörden muss der Arbeitgeber nach der Wahl informieren? (Allgemeines)

Nicole K., Saturday, 06.01.2007, 15:42 (vor 6336 Tagen)

Hallo zusammen!

In 2006 ist in unserem Unternehmen erstmalig eine SBV gewählt worden. Ich selbst war vorher auch noch nicht als SBV tätig, bin also neu im Geschäft. Glücklicherweise ist die Firma Teil eines großen Konzerns, so dass man mit SBV aus anderen Betrieben Informationen austauschen kann, das hilft natürlich ungemein weiter. Allerdings hat man ja so kurz nach Amtsantritt noch nicht so ganz viele Kontakte. Folgende Frage konnte also bisher leider nicht hundertprozentig geklärt werden:

1. Welche Behörden muss bzw. sollte der Arbeitgeber darüber unterrichten, dass im Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde> Bekannt sind mir die beiden Integrationsämter sowie das Versorgungsamt und die BA in der Stadt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Sollte sonst noch eine Stelle berücksichtigt werden>

2. Welche Form sollte das diesbzgl. Schreiben des Arbeitgebers haben> Gibt es dazu Muster>

Viele Dank schonmal für eure Antworten!

Viele Grüße
Nicole


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