Welche Behörden muss der Arbeitgeber vom Wahlergebnis informieren? (Allgemeines)

Wolfgang E., Saturday, 06.01.2007, 19:08 (vor 6337 Tagen) @ Nicole K.

» Bekannt sind mir die beiden Integrationsämter sowie das Versorgungsamt und die BA in der Stadt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Sollte sonst noch eine Stelle berücksichtigt werden>

Das „Versorgungsamt“ muss nicht informiert werden über das Wahlergebnis, wie Hans-Peter ja bereits erwähnte.

Zur Information der betroffenen Integrationsämter und Arbeitsagenturen gibt es gesonderte Vordrucke für das förmliche Wahlverfahren (Wahlbroschüre, Seite 60) und für das vereinfachte Wahlverfahren (Wahlbroschüre, Seite 70), die für die unverzügliche Benachrichtigung der Behörden verwendet werden können (siehe jeweils "Verteiler" links unten).

Kontextlink:
Meldepflichten des Arbeitgebers


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