Welche Behörden muss der Arbeitgeber nach der Wahl informieren? (Allgemeines)

Nicole, Saturday, 06.01.2007, 19:46 (vor 6336 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Hans-Peter,

vielen Dank für die prompte Antwort! Auf deine Frage "Wieso beide Integrationsämter": Der Sitz unseres Unternehmens liegt zwar im Raum IA Münster, aber es gibt auch eine kleine Dienststelle im Rheinland, die über den Hauptsitz mit verwaltet wird. Von daher wäre es also möglich, dass man mal mit beiden Integrationsämtern, LWL und LVR, zu tun bekommt. Deshalb dachte ich, dass es sinnvoll wäre, beide Stellen zu informieren, wie es mir auch ein anderer SBV in einem Gespräch „zwischen Tür und Angel“ geraten hat.


Hallo Wolfgang,

vielen Dank für den Tipp mit den Vordrucken! Das hilft wunderbar weiter!
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» Viele Grüße
» Nicole


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