Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen? (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 07.01.2007, 17:35 (vor 6335 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

Achtung:!!!!

Wenn der änderungsgekündigte Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht annimmt, ist er arbeitslos. Denn er hat dann die Kündigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses akzeptiert.

Der AG muss also keine weitere Kündigung aussprechen!!!!

Ist man mit einer Änderungskündigung nicht einverstanden, also fortsetzen des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen, so muss man diese Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und gegen die Änderungskündigung eine Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Aber Achtung, auch hier gilt für die Klageerhebung die 3-Wochenfrist.!!!


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