Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen? (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 06.01.2007, 16:58 (vor 6337 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

» Vor dem Arbeitsgericht wird er wohl verlieren, da seine neue Arbeitszeiten
» und Arbeitsort zumutbar sind.
Wer behauptet denn das> Wer hat die "Zumutbarkeit" festgelegt> Wenn ihr ein Konzern seid, dann schaut das IA schon genau hin ob nicht ev. durch Umstrukturiereung oder Qualifizierung etc. eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

» Auch das Integrationsamt würde der Änderungskündigung zustimmen.
Habt ihr da schon vorgefühlt>
Trotz euerer Vermutung muss der AG erst mal für die Änderungskündigung die Zustimmung einholen. Dann wird die SBV eine Stellungnahme dazu abgeben und dann (falls Entscheidung des IA negativ) könnt ihr die "Flinte ins Korn" werfen.

» Er wird wohl erst gar nicht klagen.
Ist auch (noch) nicht notwendig. Lasst doch die Dinge erst mal passieren und dann soll er (bzw. Gewerkschaftssekretär oder RA) entscheiden ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

» Muß die Firma die Kündigungsfristen einhalten>
Ja!
Gesetzliche Kündigungsfrist:
- nach 20jähriger Dauer - 7 Monate zum Monatsende
- ggf. Abweichung nach oben, wenn günstigerer Tarifvertrag besteht oder im Arbeitsvertrag was günstigeres geregelt ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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