Änderungskündigung nicht angenommen. Muß AG dann fristgemäß kündigen? (Kündigung)

Wolfgang H., Monday, 08.01.2007, 08:22 (vor 6335 Tagen) @ hackenberger

Hallo Anja,

.....und auch hier gilt: Vor Ausspruch der Änderungskündigung muss das IA zustimmen, mit dem ganzen Procedere a)Anhörung VPS und b) Zustimmung BR.

Im übrigen bin ich als VPS für die Erhaltung von Arbeitsplätzen für SbM zuständig, und nicht für die bequemste Art, sich selbständig zu machen!
Wenn sich der Kollege selbständig machen will, soll er das innerhalb der Kündigungsfrist regeln, und nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft (AlG1)!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion