Beschluß aussetzen §95/4 (Umgang mit BR / PR)

Pille, NRW, Friday, 12.01.2007, 07:54 (vor 6331 Tagen)

Hallo :-)

Mein BR hat gestern einen Beschluß gefasst nach welchem der BR sich nicht weiter mit einem seit 1,5 Jahren laufenden Verfahren eines schwerbehinderten gekündigten (laufendes Verfahren) MA´s befassen möchte.

d.h. der AG hat eine zusätzliche Kündigung vor (zur Sicherheit!) und dafür die Zustimmung des Integrationsamtes angefordert.

Nun hat der BR beschlossen keine weitere Stellungnahme zu formulieren sondern die Kündigung gegenüber dem AG nur zur Kenntnis zu nehmen.

Gegenüber dem Integrationsamt wird vom BR zusätzlich noch darauf verwiesen das die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung ist.

Nun mein Problem:
Ich denke die weiteren Kündigung sind dazu da den Kündigungsschutz auszuhebeln weil alle anderen Versuche vor Gericht bislang eher gescheitert sind.

Ich konnte wegen Nachtschicht nicht an der BR Sitzung teilnehmen.
Die stellv. SBV ist vollwertiges BR-Mitglied und neu dabei und hat den Beschluß nicht ausgesetzt.

Kann ich diesen jetzt noch aussetzen >>
Ich gehe diesen Schritt nicht gerne, jedoch sehe ich hier eine falsch behandlung der betroffenen PErson wenn der BR nicht 100% für jeden MA gibt.

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar


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