Beschluß aussetzen §95/4 (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Saturday, 13.01.2007, 10:02 (vor 6330 Tagen) @ Pille

Hallo Torsten,

ich kann zwar deine Ansicht durchaus nachvollziehen, doch ein echter Grund der Verhinderung von Dir und somit eine "saubere" bzw. rechtssichere Vertretung in der BR-Sitzung durch deinen Stelli ist nicht gegeben. Rechtlich war somit die SchwbV in der BR-Sitzung nicht vertreten/anwesend.

So etwas könnte einmal zu tragen kommen, wenn es zu einer rechtlichen Wertung/ Prüfung kommen würde. So ein Vorgehen/Handel,wenn es des öffteren geschieht und sich ggf. noch Nachteile für Behinderte hieraus ergeben ergeben, könnte sogar auch als Pflichtverletzung der SchwbV gewertet werden, mit den dann möglichen Folgen.

Hier sollte man daher mit den Koll. einfach in einem ruhigen Gspräch dieses besprächen. Du handelst ja so nur zum Vorteil der Koll.;-)


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