Beschluß aussetzen §95/4 (Umgang mit BR / PR)

David ⌂, NRW, Friday, 12.01.2007, 09:47 (vor 6331 Tagen) @ Pille

Hallo Thorsten,

mir stellt sich eine Frage zu Deiner Freistellung: Wieso warst Du nicht anwesend> Das soll kein Vorwurf sein, sondern der Hinweis auf Dein verbrieftes Recht zu der Teilnahme an der BR- Sitzung, auch wenn Du in einem Schichtdienst arbeitest.


§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

(4)Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig.

Gruß
David
VPschwbM


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