Beschluß aussetzen §95/4 (Umgang mit BR / PR)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 16.01.2007, 10:00 (vor 6327 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,
ich weiß zwar nicht, wieviel SB der Kollege Thorsten zu betreuen hat, aber offensichtlich zuwenig, um zumindest teilweise freigestellt zu sein. Da will ich schon mal eine Lanze für den Kollegen brechen.
Häufig ist es ja so, dass die SBVs ihre Tätigkeiten während ihrer Arbeitszeit mit ausführen und sich bereits auf einer "Gradwanderung"befinden.:-D Die meisten in dieser Situation haben erhebliche Probleme der Akzeptanz ihrer Arbeit bei den anderen Kollegen, vor allem wenn es um häufige Abwesenheit etc. handelt. Eigentlich müssen die die Arbeit der SBV mitmachen, die ihrer orginären
Tätigkeit nicht nachkommen können und das führt auf Dauer zu offenen und versteckten Konflikten. Auch wenn die SBV ein Recht auf Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat... Und wenn man sich dann auch noch im Schichtdienst befindet, wird dies noch etwas schwieriger mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Einfach auf bestimmte Dienste zu verzichten bedeutet ja letztendlich auch einen finanziellen Nachteil für die Betroffenen, oder ließe sich das anders regeln>
Ich selbst habe 55 SB zu betreuen und darüber hinaus noch über 30 Personen, die einen GdB von 30 haben, oder sich im Antragsverfahren etc. befinden,
auch ich bin nicht offiziell freigestellt, sondern versuche diese Tätigkeiten mit den orginären zu vereinbaren :-D oder mache auch mal Überstunden, wenn es brennt.
Einen Vorstoß für stundenweise Freistellung (evtl. halbtags) werde ich demnächst machen, da ich extrem an meine Kapazitäten komme (Bewerbungsgepsräche, Sitzungen, Beratungsgespräche etc., etc.). Ob der AG bei der angespannten Finanzlage dem aber entspricht, wage ich im Moment noch zu bezweifeln. Letztendlich werde ich bei der nächsten Amtsperiode
mich entscheiden müssen, ob ich weiter kandidiere und meine Leistungsgrenzen weiter auf Kosten meiner Gesundheit überschreite oder die Sache nach über 10 Jahren hinschmeiße.
Also so ganz einfach ist es also nicht im wirklichen Leben,
nur weil im Gesetzbuch steht, dass man für seine Aufgaben freizustellen ist,
bei aller Courage, die SBVs sowieso aufbringen müssen-irgendwann hat man auch mal keine Kraft mehr gegen ständig offene und versteckte Widerstände zu kämpfen.Vielleicht hätte der Gesetzgeber besser für eine deutlichere Freistellungsverpflichtung sorgen sollen.

Gruß Apanatshi


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