Hörgeräte (Hilfsmittel)

Alexander @, Saarland, Monday, 05.02.2007, 18:13 (vor 6296 Tagen) @ Anni

Hallo Anni,

ich selbst bin zurzeit damit beschäftigt für mich selbst neue Hörgeräte bezuschusst zu bekommen. Ich gebe Dir mal alle Infos, die ich in den letzten Wochen zusammen getragen habe, da es sehr komplex ist wer für was zuständig ist. Vorab Deine Kollegin wird warscheinlich, klagen müssen.

1. Das Integrationsamt ist nur dann zuständig, wenn Deine Kollegin im Beamtenverhältnis ist oder selbstständig.

2. Die Agentur für Arbeit ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und für Angestellte zuständig.

3. Die Rentenversicherung übernimmt nur we,nn z. B. eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahre erfüllt sind, also 15 Jahre es müssen noch weitere Fakten vorhanden sein.

4. Die Krankenkasse zahlen nach ihrer Meinung nur den "Festbetrag" sind aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundessozialgerichtes dazu verurteilt worden, mehr als nur den Festbetrag zu zahlen, es kommt natürlich auf den Einzelfall an, also ist der Arbeitsplatz ein sehr kommunikativer Platz.

5. Man sollte also einen Antrag bei der Krankenversicherung und bei der Agentur für Arbeit stellen, damit alle Rehaträger die das SGB vorsieht ausgeschöpft sind. Anschließend bei einem Ablehnenden Bescheid von beiden Trägern innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen, in der Regel wird dann nochmals gründlich geprüft. Sollte die Agentur nochmals Ablehnen ist der Weg zur Klage frei, bei der Krankenkasse muß die Angelegenheit zum Klageausschuß erst danach kann auch vor einem Gericht geklagt werden. Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Nur so bekommt man leider zurzeit sein Recht.

Gruß

Alexander, wenn noch Fragen sind, so beantworte ich diese gerne.


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