Hörgeräte (Hilfsmittel)

wolfram @, Langenfeld, Thursday, 15.02.2007, 08:34 (vor 6287 Tagen) @ Anni

» Hallo liebe Kollegen,
das in einem der Beiträge erwähnte Urteil ist BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.9.2004, B 3 KR 20/04 R.
Lt einem Beitrag von 2006 der Zeitschrift "ZB" gibt es inzwischen ein Landesgerichtsurteil, das die Anwendung der o.a. Entscheidung auch auf Hörgeräte bezieht. Demnach muß der Akustiker bzw. der HNO nur bestätigen, dass man diese Form der Hörgeräte benötigt, und die Krankenkasse muß, unabhängig vom Arbeitsplatz, zahlen.
Liebe Grüße
Wolfram


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