Negativer Gleichstellungsantrag durch die AfA (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 07.02.2007, 14:41 (vor 6310 Tagen) @ SV-SHS

Hallo Volker,

benutze doch bitte einmal die Suchfunktion,:-( Stichwort "Gleichstellung" dann erhälst Du alle notwenigen Hinweise ;-)
Wir haben dieses Thema schon mehrfach ausführlich behandelt.

Nur soweit schon einmal der Hinweis: Wenn ich nicht irgendwie, aber für die AfA nachvollziehbar eine Gefährdung des Arbeitsplatzes aus Gründen der Behinderung beschreiben/darstellen kann, hat man eigentlich keine Chance eine Gleichstellung zu erhalten. Es gibt nur eine sehr kleine Chance eine Gleichstellung damit zu begründen, dass man den besonderen Anspruch aus § 81 (4) bedarf. Aber auch hier muss man dieses mit einer sonst kommenden in der Behinderung liegenden Gefährdung begründen können.

Eine allg. Gefährdung des Arbeitsplatzes, welche als Behinderte und Nichtbehinderte gleicher Maßen betreffen kann, reicht nicht.

PS: Siehe auch einmal hier: ;-) http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4243 ;-)


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