Bürobesprechung der SBV (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 11:34 (vor 6277 Tagen) @ Andrea

Hallo Andra,

das Gesetz verlangt auch nicht die Begeisterung des AG. Das gesetz verlangt aber von AG die notwendigen Kosten zu tragen. Diese Kosten hier, würden unter den Begriff "notwendige Kosten" fallen.

Du kannst es aber auch klarer und einfacher machen. Mache die Bürobesprechung einfach am Arbeitsort des Stelli und reise Du.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion