Bürobesprechung der SBV (Stellvertreter/in)

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 08:21 (vor 6275 Tagen) @ Andr

Hallo Andrea,

ich verstehe aber immer noch nicht, wie bei Dir also auch bei bestehen einer GSchwbV es dazu kommt, dass Du freigestellte bundesweit tätige Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen bist. Du bist doch eine VPSchwb (örtl.), wie kommt es dann zur bundesweiten Zuständigkeit> Hat euer Betrieb (örtl.) bundesweite Außenstellen welche nicht als Teilbetriebe selbstständig sind also eine MA-Vertretungen wählen/ wählen können>


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