Bürobesprechung der SBV (Stellvertreter/in)

Andre a, Tuesday, 27.02.2007, 17:16 (vor 6276 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Stelli will seine Aufgabe gut machen, aber ich gebe Dir Recht, meine Wortwahl war bezüglich der Wünsche meines Stellis etwas unglücklich ;-) !

Wir haben knapp über 100 SB bundesweit und die Heranziehung des Stellis ist in Arbeit, jedoch nicht zur Vertretung in Abwesenheit, sondern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben.

Wo steht, dass der Stelli in Abwesenheit auf Grund Urlaub u. Krankheit nicht meine Freistellung wahrnimmt und die Materialien im Büro nutzen muss> Wie soll der Stelli denn die Aufgaben der SBV wahrnehmen, ohne für die Arbeiten freigestellt zu werden>

Dass über die Heranziehung des Stelli zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben die Vertretung in Abwesenheit geregelt würde ist mir neu und leuchtet mir im Moment nicht richtig ein. Stellvertretung wegen Urlaub oder Krankheit kann doch nicht plötzlich heißen "Wahrnehmung besonderer Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung">

Wo steht es, dass der Stelli nur bei Notwendigkeit vertritt. Was heißt das schon> Wer sagt Notwendigkeit> Ich als SBV doch, oder etwa doch nicht> Ich will doch nicht beim AG Rechenschaft darüber ablegen, was mein Stelli macht, wenn ich krank bin> Bei weniger als 100 SB könnte das ja bedeuten, das außer im Voraus planbaren Terminwahrnehmungen und Posteingang keine notwendigen Arbeiten bei der SBV während ihrer Krankheit anfallen würden. Das sehe ich ganz anders! Oder sag mir bitte wo das nachvollziehbar beschrieben ist.


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