Kosten von ärztlichen Gutachten im Kündigungsschutzverfahren (Kündigung)

Wolfgang E., Thursday, 01.03.2007, 08:59 (vor 6274 Tagen) @ Annegret64

» Das Integrationsamt... will Gutachten, die ich natürlich bezahlen soll...

Auch hier gilt der Rechtsgrundsatz, dass Gutachten, die der Beschäftigte selbst anfordert, vom Beschäftigten zu zahlen sind, und Gutachten, die die Behörde beim Arzt anfordert, von der Behörde zu zahlen sind.


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