Arzt von Schweigepflicht entbinden? (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 06.03.2007, 09:33 (vor 6269 Tagen) @ Annegret64

Hallo Annegret64,

ich habe mich noch einmal etwas schlauer gemacht. Der Sachverhalt ist also so, grundsätzlich zahlt der Auftrageber eventuell anfallende Kosten für Gutachten usw. Beauftragt also das IA den Arzt ein Gutachten zu erstellen (Amtsermittlung) trägt auch das IA die Kosten.

Die Unterlagen, also auch Gutachten werden zwar Bestandteil der Akte beim IA, sie werden aber keinem „Dritten“ also auch nicht dem AG zur Kenntnis gegeben. Der AG kann sofern er von seinem Recht der Akteneinsicht gebrauch macht nur die Daten einsehen welche Aussagen über die Beschäftigungsmöglichkeit am konkreten Arbeitsplatz wiedergeben. Dieses sind die Angaben/Aussagen welche auch vom betriebsärztlichen Dienst (Betriebsarzt) an den AG weitergegeben werden dürfen. Alle anderen Daten werden dem AG nicht zur Kenntnis gebracht. Sie werden ggf. geschwärzt. Hierzu zählen dann auch Daten welche Rückschlüsse auf den behandelnden Arzt und somit das Fachgebiet benennen würden.

Der AG bekommt also vom IA bei Akteneinsicht nur Infos wie: Er ist für die Stelle gesundheitlich geeignet ja/nein, er ist ggf. im heben eingeschränkt (kg), der Arbeitsplatz muss auf Grund der Behinderung angepasst werden (Art und Umfang) usw.


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