Zusatzurlaub bei Gleichstellung (Zusatzurlaub)

Nobbi @, Darmstadt, Sunday, 04.03.2007, 12:48 (vor 6271 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Mai 06 neu im BR und seit Januar 07 auch SBV.
Da ich noch nicht so viel Wissen habe, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.
Ein Kollege hat 30° Grad der Behinderung und wurde in 04 Gleichgestellt.
In 05 und 06 hat er 5 Tage mehr Urlaub bekommen, in 07 nun nicht mehr.
Laut Gesetz ist dies auch richtig, aber meine Frage: Kann man durch die 2 malige gebung des Urlaubs hier nicht eine Betriebliche Übung geltent machen>.

Mfg

Norbert


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