Zusatzurlaub bei Gleichstellung (Zusatzurlaub)

traute, Friday, 09.03.2007, 08:00 (vor 6266 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

hi ede,
danke für die info. unser haus hat sich dem TV-L bisher nicht angeschlossen.
gruß, traute

» Hallo Traute,
»
» das mit dem MTarb war in ganz Deutschland so nach meinem Wissen.
» Mit dem TV-L wurde dies jetzt zu einer Besitzstandregelung, d.h. neue
» Kollegen, die erst ab dem 01.November 2006 eingestellt wurden, haben diese
» drei zusätzlichen Urlaubstage in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung
» nicht mehr!!
» Die "alten" Kollegen behalten nach Tarifvertrag diese drei Tage solange
» sich bei dem Grad der Behinderung nichts ändert.
»
» Aber ACHTUNG!!!
» Wenn ein Kollege/in also einen Bewährungs-GdB von 50 erhält, wg. z.B.
» Krebs für ein paar wenige Jahre und er/sie dann wieder unter den GdB von
» 50 fällt, so ist der Besitzstand der drei Urlaubstage nicht mehr gegeben
» und der Kollege muß sich mit dem normalen tariflichen Urlaub begnügen!!!
»
» Gruß Ede


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