Zusatzurlaub bei Gleichstellung (Zusatzurlaub)

traute, Thursday, 08.03.2007, 17:14 (vor 6267 Tagen) @ Nobbi

hallo norbert,
wenn ein tarifvertrag oder eine dienst/betriebsvereinbarung etwas besseres aussagt, als das gesetzt, gilt dieses. beim MTarb für arbeiter des bundes und der länder in schleswig-holstein ist dieses der fall. so bekommen MA mit einem GdB ab 30 ohne gleichgestellt zu sein, einen zusatzurlaub von 3 tagen.

bitte schau in deinen TV (falls es einen gibt) oder erkunfe, ob es DV/BV diesbezüglich gibt.

gruß, traute


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion