Zusatzurlaub bei Gleichstellung (Zusatzurlaub)

Ede vom Bayerwald, Friday, 09.03.2007, 07:47 (vor 6266 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

das mit dem MTarb war in ganz Deutschland so nach meinem Wissen.
Mit dem TV-L wurde dies jetzt zu einer Besitzstandregelung, d.h. neue Kollegen, die erst ab dem 01.November 2006 eingestellt wurden, haben diese drei zusätzlichen Urlaubstage in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung nicht mehr!!
Die "alten" Kollegen behalten nach Tarifvertrag diese drei Tage solange sich bei dem Grad der Behinderung nichts ändert.

Aber ACHTUNG!!!
Wenn ein Kollege/in also einen Bewährungs-GdB von 50 erhält, wg. z.B. Krebs für ein paar wenige Jahre und er/sie dann wieder unter den GdB von 50 fällt, so ist der Besitzstand der drei Urlaubstage nicht mehr gegeben und der Kollege muß sich mit dem normalen tariflichen Urlaub begnügen!!!

Gruß Ede


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