Re: Stimmrecht im Betriebsrat (Allgemeines)

Jürgen Schmitt @, Thursday, 11.04.2002, 13:33 (vor 8044 Tagen) @ Friedhelm Fischer

Vorsicht!!
Welches sind eventuell die Gründe, die der Betriebsrat
damit verfolgt.
Sagt der Betriebsrat dann, wenn diese Regelung je
rechtlich möglich wäre, du kannst von deinem Vetorecht
dann keinen Gebrauch mehr machen>>>
Das Vetorecht hast du doch in jedem Falle.
Bei Uneinigkeit kannst du doch sowieso den BR zum
Thema beraten!
Und wenn die dann nicht deiner Meinung sind, hast du
das Vetorecht. Dies bedeutet zwar nur, daß innerhalb
einer Woche versucht werden muß, sich zu einigen.
Aber bei z.B. einem Gesetzesverstoß muß der BR dir
dann beipflichten.

Wenn ich dich falsch verstanden habe, maile mich kurz
mit weiterer Erklärung an.

Grüße
Jürgen


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