Re: Stimmrecht im Betriebsrat (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 14.04.2002, 17:56 (vor 8042 Tagen) @ Jürgen Schmitt

Hallo,

diese Erweiterung der Stimmrechte durch die GO ist
nicht möglich. Der BR rikiert hier, dass alle so
getroffenen Abstimmung wegen Formfehler ungültig sind.
Die SchwbV hat im BR immer nur beratendes Stimmrecht
(diese aber zu alle TOP/Themen). Dieses könnte dann zu
einem großen Problem werden, wenn der AG einmal bei
strittigen Dingen das Arbeitsgericht anrufen würde.
Wer, wann, wie, welches Stimmrecht hat bestimmt einzig
und alleine das BetrVG.

PS: die meisten Prozesse/Klagen vor den
Arbeitsgerichten gehen wegen Formfehlern für die BR
verloren!


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