Re: Stimmrecht im Betriebsrat (Allgemeines)

Friedhelm Fischer @, Friday, 12.04.2002, 08:42 (vor 8050 Tagen) @ Jürgen Schmitt

Hallo, vielen Dank für Deine Mail,

der Betriebsrat will eigentlich nur die SBV aufwerten.
Dass das Vetorecht weiterhin besteht, ist klar, da im
Gesetz verankert (evtl. käme es ja auch zu einer
Stimmengleichheit).

Was mir aber niemand beantworten konnte, ist, ob evtl.
eine Entscheidung, die der Betriebsrat so getroffen
hat, anschließend z.B. vom Arbeitgeber
wegen 'Formfehler bei der Abstimmung' angefochten
werden könnte, auch wenn die Mehrheit der
Betriebsratsmitglieder entschieden hat (+SBV).
Beispiel: ein Vorschlag des Arbeitgebers wird
abgelehnt mit allen Stimmen (incl. SBV).

Mfg

Friedhelm Fischer


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