Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX (Einstellung)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 20.03.2007, 15:38 (vor 6250 Tagen)

Hallo zusammen,

wieder einmal eine Frage zur Praxis.
Ich habe beim Arbeitgeber einmal angefragt, wie oder ob er seine Verpflichtung nach § 81 SGB IX erfüllt. Hier wird ja u.a. gesagt:

§ 81 - auszugsweise
Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit dem Arbeitsamt auf. Das Arbeitsamt oder ein von ihm beauftragter Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.

Nun ist mein Arbeitgeber - also eher die entsprechende Sachbearbeiterin in der Personalabteilung echt bemüht, aber scheitert schon beim Arbeitsamt. Gemäss telefonischer Auskunft ist es denen nicht möglich geeignete Bewerber vorzuschlagen, sondern bei einer konkreten Anfrage einfach alle verfügbaren schwerbehinderten Arbeitslose melden würde, ohne zu prüfen, ob die Anforderungen auch nur ansatzweise erfüllt werden können.

Habt ihr diese Erfahrung auch schon gemacht > Wie reagieren die Arbeitsämter bei Euch > Kann ich mich mal irgendwie beschweren, dass das ja wohl nicht der Sinn des Gesetzes sein kann >>>

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit


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