Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX (Einstellung)

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 21.03.2007, 06:21 (vor 6249 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo Wolfgang,

mir geht es ja nicht darum, dass wir ein Problem hätten freie Stellen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen. So viele externe Stellenausschreibungen gibt es dann ja auch nicht bei uns. Die Suche von Mitarbeitern erfolgt dann aber nicht über die Arbeitsagentur, dazu ist der Arbeitgeber ja auch nicht verpflichtet, er ist ja nur verpflichtet, der Arbeitsagentur freie Stellen zu melden, damit entsprechende schwerbehinderte Menschen von der Agentur vorgeschlagen werden. Mein Arbeitgeber hat natürlich kein Interesse daran, tausende Bewerbungen sichten zu müssen, ob ein Schwerbehinderter dabei ist oder nicht. Für die Mitarbeitersuche nutzt er üblicherweise nicht die Arbeitsagentur, sondern seine Netzwerke.

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit


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