Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX (Einstellung)

Wolfgang E., Tuesday, 03.04.2007, 17:05 (vor 6236 Tagen) @ BirgitKE

» Das Arbeitsamt oder ein von ihm beauftragter Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor.

Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit die Beauftragung eines Dritten (wie beispielsweise den Integrationsfachdienst) mit ihrer Vermittlung verlangen, wenn sie sechs Monate nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind (§ 37 Abs. 4 SGB III).

Schwerbehinderte Bewerber gibt es in der Online-Jobbörse der Arbeitsagentur:
Arbeitgeber > Bewerber suchen > Suchkriterien hinzufügen
[link=http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vam/vamController/SchnellsucheAG/anzeigeSchnellsuche>rqc=59568878159&rqv=8736864716986929124]http://jobboerse.arbeitsagentur.de[/link]

Wenn man dort ein Häkchen anbringt vor dem Text „Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen“, werden die schwerbehinderten Bewerber aus der Datenbank herausgefiltert.


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