Meldung von freien Stellen an die Agentur für Arbeit gem. § 81 SGB IX (Einstellung)

Wolfgang H., Tuesday, 20.03.2007, 15:59 (vor 6249 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

vor einiger Zeit habe ich mich mit diesem Thema auch mal befasst.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit seine offene Stellen unter www.arbeitsagentur.de zu melden. Dort kann er auch genau angeben, ob die vakanten Stellen für SbM geeignet sind oder nicht. Der interessierte Arbeitslose, also auch der SbM mit der geforderten Qualifikation kann sich gezielt auf die für ihn in Frage kommende Stelle bewerben. In jeder AfA stehen frei verfügbare PC's für den Online-Zugang zu den fraglichen Seiten.

Dadurch wird vermieden, dass sich SbM mit nicht passender Qualifikation bewerben.
Das müßte Dir eigentlich für Dein Problem helfen. :-)


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