Wählbarkeit des Beauftragten des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX ? (Wahlen)
Bei der letzten Wahl zur Schwerbehindertenvertretung wurde der bestellte Beauftragte des Arbeitgebers zum 1. Stellvertreter des Schwerbehindertenvertreters gewählt. Insgesamt wurden 6 Stellvertreter gewählt.
Nun ergab sich folgende Frage: Iat der Beauftragte wählbar> In der Wahlbröschüre des LVW Westfalen Lippe S. 16 heißt es, dass nach einem Beschluss des VG Aachen vom 25.09.1999 - 16 K 371/99 PVL, dass der Beauftragte nicht wählbar sei.
Kann mir jemand den Beschluss zur Verfügung stellen> Wer hat hier bereits Erfahrungen gesammelt>
Ist die Wahl der Stellvertreter insgesamt nichtig - weil falsche Voraussetzungen>
Muss er ein Amt niederlegen> Wenn ja - welches>
Rückt dann der 2. Stellvertreter nach>
BEsten Dank schon mal jetzt für Eure Bemühungen>