TVöD: Leitungsorientierte Bezahlung (LOB) (TVöD / TV-L)

Heinz SBV, Tuesday, 24.04.2007, 12:00 (vor 6219 Tagen)

Hallo,

von der betrieblichen Kommission, unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten aber ohne Beteiligung der SBV wurde ein erster Entwurf für eine Dienstvereinbarung über die Regelung von Leistungsentgelten erarbeitet, der in den nächsten Tagen vermutlich auch der SBV vorgelegt wird. Ich beabsichtige die Durchführung eines Beschlussaussetzungsverfahren!

Gibt bei Euch schon Dienstvereinbarungen und gibt es dort spezielle Regelungen für Schwerbehinderte> Wenn ja, wie sehen die aus>

Die tarifliche Vorgabe ist ja zunächst nur, dass Leitungsgeminderte von den Leistungsentgelten grundsätzlich nicht ausgenommen werden dürfen.

Leistungsgeminderte sind aber nicht automatisch schwerbehindert; und Schwerbehinderte sind nicht zwangsläufig leistungsgemindert!!!

Wenn wir Leistungsgeminderte mit Schwerbehinderten gleichsetzen also in einer Dienstveranbarung in einem Satz nennen, findet dann nicht eine Diskriminierung der Schwerbehinderten statt, die nicht leistungsgemindert sind> Sollte mann daher diese beiden Begriffe nicht strikt trennen>

Wie sollen wir damit umgehen>

Wie seht Ihr das>

viele Grüße

Heinz SBV


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