TVöD: Leitungsorientierte Bezahlung (LOB) (TVöD / TV-L)

Fransi, Niedersachsen, Tuesday, 24.04.2007, 15:00 (vor 6218 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Heinz,

warum wollt Ihr überhaupt noch eine Dienstvereinbarung abschließen>

Bei mir bekannten Einrichtungen und Betrieben haben entsprechende Dienstvereinbarungen zur Spaltung von Belegschaften geführt.

Was sind schon Diskriminierungsfreiheit, Gender Mainstreaming usw., wenn „Zielgruppen“ als Erfolgsfaktoren leistungsorientierter Vergütung in Topleister, Vollleister und Basisleister aufgeteilt werden>

Mittlerweile rücken auch VERDI-Vertrauensleute von der konfliktreichen leistungsorientierten Bezahlung ab.

Nachstehend gebe ich die Resolution der Vertrauensleute zur Kenntnis:

Seit dem 01.01.2007 ist durch § 18 TVöD (öffentlicher Dienst) auch ein Leistungsentgelt für die abhängig Beschäftigten eingeführt worden. Diese Vorschrift gibt allerdings nur einen Rahmen vor, der in Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Arbeitgeber konkretisiert werden muss.

Die Umsetzung des § 18 TVöD stellt sich in der Praxis als überaus schwierig und Konflikt beladen dar. Die Arbeitgeber wollen das Instrument nutzten, um die abhängig Beschäftigten gegeneinander auszuspielen, den Konkurrenzdruck zu erhöhen, Leistungen zu verdichten und nur Führungskräfte finanziell zu stärken.

Außerdem ist zu befürchten, dass gewerkschaftlich engagierte Kolleginnen und
Kollegen, wie es beispielsweise Vertrauensleute sind, finanziell schlechter gestellt werden als Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht gewerkschaftlich betätigen.

Vertrauensleute und Personalräte werden zum Teil massiv von den Gewerkschaftsmitgliedern und auch unorganisierten Beschäftigen unter Druck gesetzt, diese Vereinbarung rückgängig zu machen, da der öffentliche Dienst der Daseinsfürsorge dient und kein finanziell gewinnorientierter Betrieb ist.

Das Ziel mit Leistungsentgelten, die Arbeitsleistungen zu verbessern, wird nicht erreicht.

Die Arbeitgeber weigern sich, diskriminierungsfreie und objektivierbare Dienst- und Betriebsvereinbarungen zu Leistungsbewertungen zum Wohle aller ArbeitnehmerInnen mit den Betriebs- und Personalräten abzuschließen.

Daher fordern die Vertrauensleute in den anstehenden Tarifverhandlungen die
Rückführung des Leistungsentgeltes in strukturwirksame Lohn- und Gehaltsbestandteile.

Vorgenannten Ausführungen kann ich mir nur anschließen!

Fransi


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