TVöD: Leitungsorientierte Bezahlung (LOB) (TVöD / TV-L)

pit, Tuesday, 24.04.2007, 13:29 (vor 6218 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo,

hier ein Auszug aus unserer Dienstvereinbarung:§ 5 Diskriminierungsfreiheit

(1) Bei Anwendung und Ausfüllung dieser Dienstvereinbarung ist die Diskriminierungsfreiheit von Leistungsfeststellung und Leistungsbezahlung sicher zu stellen. Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbezahlung ist im Rahmen der dienstlichen / betrieblichen Möglichkeiten der besonderen Situation von Leistungsgeminderten Beschäftigten Rechnung zu tragen. PersonalrätInnen und SchwerbehindertenvertreterInnen darf durch das Ausüben ihres Amtes kein Nachteil entstehen.


§ 6 Gender Mainstreaming

Bei der Entwicklung und Durchführung der Leistungsbewertung ist darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern
• in der Struktur
• in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen
• in den Ergebnissen und Produkten
• in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
• in der Steuerung
von vorneherein berücksichtigt werden, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können.


§ 7 Unverschuldeter Leistungsabfall, schwerbehinderte Menschen

(1) Leistungsgeminderte dürfen nicht grundsätzlich aus Leistungsentgelten ausgenommen werden. Ihre jeweiligen Leistungsminderungen sollen angemessen berücksichtigt werden.
Die Vorgesetzten sind verantwortlich, dass in diesen Einzelfällen eine individuelle, verträgliche Lösung für die Einzelnen gefunden wird. Auch Beschäftigte, die aufgrund von Krankheit nur in begrenztem Umfang ihre Tätigkeiten (Eingliederung) wieder aufnehmen, dürfen wegen dieser Arbeitszeit nicht benachteiligt werden.
(2)Bei der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter Menschen ist eine durch die Schwerbehinderung bedingte Minderung der Arbeitsmöglichkeit/leistung zu berücksichtigen.

Grüße aus Waldshut-Tiengen

Pit, SBV + PR-Vors.


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