Werkärtzlicher Dienst: Recht auf ausführliches Gutachten? (Allgemeines)

Raaalf, Thursday, 10.05.2007, 20:42 (vor 6219 Tagen)

Hallo,

stundenlang durchsuchte ich ergebnislos das Internet nach der Informationt, ob der Werksarzt ein ausführliches, medizinisches Gutachten vorlegen muß wenn er zu dem Schluß kommt, daß der untersuchte Mitarbeiter eine Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.

Das "Gutachten" im vorliegenden Fall lautet sinngemäß: "Der Mitarbeiter kann die Tätigkeit X nicht mehr ausführen."

Da es für den betroffenen Mitarbeiter um seinen Arbeitsplatz geht, sollte er auch das Recht auf eine ausführliche, schriftliche Begründung haben, gegen die entsprechend vorgegangen werden kann>

Gibt es eine rechtliche Möglichkeit ein ordentliches Gutachten zu verlangen>

Grüsse

Ralf


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