Werkärtzlicher Dienst: Recht auf ausführliches Gutachten? (Allgemeines)
Hallo,
eine Kündigung/Änderungskündigung steht - noch> - nicht zur Debatte. Aber es kann sich jeder sicher vorstellen, daß ein Mitarbeiter der derart gehandicapt ist bzw. wird (ständige Kontrolle erforderlich) ganz oben auf der Liste steht.
Was konkret interesant ist, ob der Mitarbeiter auf ein ausführliches Gutachten seitens des Werkärztlichen Dienstes hat> Ist bei solchen Vorgängen grundsätzlich die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen> Dies geschah nämlich nicht.
Gibt es ein Recht auf regelmäßige Nachuntersuchung>
Grüsse
Ralf