Werkärtzlicher Dienst: Recht auf ausführliches Gutachten? (Allgemeines)
Nachtrag:
Der betroffene Mitarbeiter ist zu 50 % Schwerbehindert, der Werkarzt kommt auf Grund seiner Schwerbehinderung zu dem Ergebnis, daß er für die Tätigkeit nicht mehr tauglich ist. Der Mitarbeiter jedoch sieht keine Einschränkung und führt die Tätigkeit seit Eintreten der Schwerbehinderung ohne Probleme wie aus, wie vor der Schwerbehinderung, die vor sechs Jahren autrat.
Die Einschätzung des Werkarztes erfolgte nur auf Grund einer routinemäßig durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchung.
Es handelt sich um eine Stoffwechselerkrankung, keine körperliche oder geistige Behinderung.
Grüsse
Ralf