Teilzeitrente (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 31.05.2007, 13:58 (vor 6201 Tagen) @ Leon

Hallo Jürgen,

hier stellt sich für mich erst einmal die Farge: Wiso liegt für einem im Januar gestellten Antrag auf Gleichstellung bis heute noch kein Beisched vor> Wer hat da so lange nicht reagiert/agiert>

Sofern der AG bestätigt, dass auch bei Gleichstellung keine Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist, ist die angestrebte Ablehnung des Antrages auf Gleichstellung durch die AfA nachvollziehbar.

Nun liegt es dann in den Händen des Antragsstellers und BR sowie SchwbV darzulegen, dass entweder ein der Behinderung angepasster Arbeitsplatz doch vorhanden ist. Oder, dass sofern ein Arbeitsplatz im für den AG zumutbaren Rahmen, ggf. auch unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der SchwbAV umgestaltet werden kann (siehe hierzu die Anforderungen an den AG bzw. die Rechte der Schwbs aus § 81 SGB IX) sehr wohl eine Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben wäre. Daher wäre hier unbedingt eine Gleichstellung auszusprechen. Auch um Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen zu können.


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