Teilzeitrente (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 01.06.2007, 09:05 (vor 6196 Tagen) @ Leon

Hallo Leon,

ich unterstelle einmal, dass der/die Betroffenen den Antrag auf Gleichstellung ohne Rücksprache mit der SchwbV bei der AfA gestellt hat. Wenn dem so ist, scheint mir, dass ihr hier möglicherweise auch ein Kommunikationsproblem zwischen SchwbV und der von euch zu vertretenden Koll. (Behinderte/Schwerbehinderte/Gleichgestellte) habt. Denn bei mir kommen zu 98% immer erst die Koll. zu mir un bitten um Beratung/Unterstützung bei der Antragstellung. Somit kann ich dann auch, weil ich ja auch die Einstellung des Betriebes/Unternehmen kenn, hier auf eine optimale Begründung des Antrages hinwirken. Vielleicht wurde auch aus diesem Grunde noch nie ein Antrag in welchem ich einbezogen wurde abgelehnt. Spätestens im Widerspruchsverfahren wurden alle positiv entschieden.

Ihr solltet einmal prüfen, ob ihr mehr /intensiver mit eueren Koll. kommunizieren solltet/könntet. Also mehr Infos an die Betroffenen bzw. im Rahmen eines Beitrages in der Betriebsversammlung an alle Mitarbeiter/Innen.


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