BEM (BEM)
Hallo Christian,
es ist richtig, sofern die gesetzlichen Vorrausetzungen (§ 84) für ein BEM gegeben sind besteht die rechtliche Verpflichtung für den AG dieses BEM dem Mitarbeiter anzubieten.
Was passiert aber, wenn die Regelung nicht umgesetzt wird>
Das Gesetz sieht keine unmittelbare Sanktion vor. Aber der AG, der die Regelung ignoriert, tut sich keinen Gefallen. Denn der Gesetzgeber hat mit dem BEM die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung verschärft. Zum einen ist es im Interesse der AG, den Krankenstand zu verringern und insbesondere qualifizierte Mitarbeiter zu halten. Die Ziele des BEM bringen zum Ausdruck, dass die Kündigung das letzte Mittel sein soll, also die ultima ratio. Betriebe, die das BEM nicht versucht haben, werden sich fragen lassen müssen, was sie unternommen haben, um die Kündigung zu vermeiden.
Betroffene Beschäftigte können sich auf das BEM berufen und sowohl die Integrationsämter als auch die Arbeitsgerichte werden der neuen Regelung sicherlich Beachtung schenken. Die Arbeitsgerichte können krankheitsbedingte Kündigungen gerade dann und deshalb für unverhältnismäßig und damit für unwirksam erklären, wenn der AG nicht nachweisen kann, das im Verhältnis zur Beendigungskündigung mildere Mittel des BEM zumindest versucht zu haben. Das gilt vor Allem in den Fällen, in denen sich der Arbeitnehmer zu Recht darauf beruft, dass die Krankheit betriebsbedingte Ursachen hatte. Hierzu wird das Arbeitsgericht nach dieser Auffassung voraussichtlich nur in denjenigen Fällen nicht gelangen, in denen ein BEM offensichtlich ohnehin erfolglos geblieben wäre. Hat der Arbeitgeber kein BEM durchgeführt, dann kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Integrationsamt zukünftig seine Zustimmung aus eben diesem Grund ablehnt.
Mein AG hat das BEM bisher auch abgelehnt, weil er das Verfahren nicht festschreiben sondern Einzelfallbezogen, großzügig regelt. Insofern wird sich eine krankheitsbedingt Kündigung wohl kaum durchsetzen lassen. Die Nichtanwendung eines Schutzrechtes führt m.E. hier zu einem besseren Ergebnis für den AN.
Herzliche Grüße
Heinz